Monthly Archives: Oktober 2015

Grunderwerbsteuer: Zu viel Zeit zwischen Scheidung und Vermögensaufteilung

"Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen!" Diese Redensart hätte ein Mann aus Berlin wohl besser befolgen sollen. Nach der Scheidung im Jahr 1984 hatten er und seine Exfrau das gemeinsame Hausgrundstück nämlich nicht aufgeteilt. Stattdessen hatte sich der Mann verpflichtet, alle Aufwendungen für das Haus zu tragen. Dafür erhielt er dieses de facto.

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Grundstücksschenkung: Grunderwerbsteuerfreiheit auch bei Übertragungen zwischen Geschwistern

Als Grundstücksbesitzer ist es sinnvoll, bereits frühzeitig über ein Vererben des Grundstücks an seine Kinder nachzudenken. So kann die Wahrscheinlichkeit von Streitigkeiten verringert und Erbschaftsteuer vermieden werden. Bei einem solchen Szenario der vorweggenommenen Erbfolge fällt in der Regel auch keine Grunderwerbsteuer an, wie kürzlich das Finanzgericht Düsseldorf (FG) noch einmal geurteilt hat.

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Grunderwerbsteuer: Bemessungsverfahren für Übertragungen ohne Kaufpreis ist hinfällig

Es war schon länger abzusehen und nun ist es passiert: Nachdem der Bundesfinanzhof bereits 2011 Zweifel geäußert und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen hatte, kam nun die Antwort. Das aktuell geltende Grunderwerbsteuergesetz ist teilweise verfassungswidrig und muss rückwirkend zum 01.01.2009 geändert werden. Spannend sind nun die folgenden zwei Fragen: Was genau ist verfassungswidrig? Und welche Folgen hat die rückwirkende Änderung?

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Unentgeltliches Erbbaurecht: Keine Anschaffung durch Erbbauzinsverpflichtung

Als privater Grundstücksbesitzer haben Sie sicher bereits gehört, dass der Veräußerungsgewinn bei einem Grundstücksverkauf regelmäßig nicht versteuert wird, sofern zwischen Erwerb und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen. Unter den Grundstücksbegriff fallen auch grundstücksgleiche Rechte. Das Erbbaurecht ist zum Beispiel ein solches Recht. Nicht von diesem Begriff erfasst wird dagegen der Erbbauzins. Dieser ist vielmehr wie ein Mietaufwand zu verstehen, wie das Finanzgericht Köln (FG) kürzlich noch einmal klargestellt hat. Zwar wird der Erbbauzins in der Regel für die Nutzung des Erbbaurechts gezahlt, die Zinsen stellen aber keine Anschaffungskosten für dieses Recht dar. Und ohne Anschaffung auch keine Veräußerung und damit kein Veräußerungsgewinn – oder?

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