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Innergemeinschaftliche Lieferung: Ab dem 01.10.2013 gelten die neuen Nachweisregelungen!

Verkaufen Sie als deutscher Unternehmer Waren ins EU-Ausland, ist dieser Vorgang als innergemeinschaftliche Lieferung grundsätzlich von der deutschen Umsatzsteuer befreit. Das gilt allerdings nur, wenn der Empfänger ebenfalls Unternehmer ist und die Waren für sein Unternehmen gekauft hat. Zudem müssen Sie gegenüber dem Fiskus nachweisen, dass die gelieferte Ware auch tatsächlich aus Deutschland in das andere EU-Land "gelangt" ist.

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