Category Archives: Freiberufler

Urheberrechtsverletzungen: Wie sind Abmahnungen umsatzsteuerlich zu behandeln?

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) hat zur umsatzsteuerlichen Behandlung von urheberrechtlichen Abmahnungen geurteilt. Der Kläger war in den Jahren 2012 bis 2016 als selbständiger Architekturfotograf tätig. Seine Fotografien wurden im Internet und anderen Medien ohne seine Erlaubnis genutzt. Diese Urheberrechtsverletzungen verfolgte er durch Rechtsanwälte unter anderem im Wege außergerichtlicher Abmahnungen. Hierbei wurde zunächst vom jeweiligen Rechtsverletzer die Unterlassung der unbefugten Nutzung der Fotos gefordert und nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowohl Schadenersatz als auch Aufwendungsersatz geltend gemacht. Diese Beträge wurden ohne Umsatzsteuer gefordert und direkt durch die Anwälte vereinnahmt.

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Privatunterricht: Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet

Die EU-Kommission hat kürzlich eine Entscheidung im Rahmen von Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland gefällt und Deutschland zur Einhaltung der EU-Mehrwertsteuervorschriften für Privatunterricht aufgefordert. Um in den Genuss der Mehrwertsteuerbefreiung zu kommen, müssen Privatlehrer in Deutschland eine Bescheinigung vorlegen. Aus dieser von der zuständigen Landesbehörde auszustellenden Bescheinigung muss hervorgehen, dass die Unterrichtsleistungen auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung vorbereiten.

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Freiberufliche Tätigkeit: Wie wird ein Freiberufler aus Versehen gewerblich tätig?

Ein großer Unterschied zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden ist im Steuerrecht die Gewerbesteuer. Diese fällt bei einem Freiberufler nämlich nicht an. Es kann jedoch sein, dass ein Freiberufler aufgrund einer teils gewerblichen Tätigkeit doch vollumfänglich gewerbesteuerpflichtig wird. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) musste in einem Fall entscheiden, in dem eine Freiberufler-Gemeinschaftspraxis im Nachhinein als gewerblich eingestuft wurde.

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Keine Freiberufler: Rentenberater erzielen gewerbliche Einkünfte

Wenn Erwerbstätige steuerlich als Freiberufler eingeordnet werden, müssen sie keine Gewerbesteuer zahlen. Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) werden unter anderem die Tätigkeiten der sogenannten Katalogberufe (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, beratende Betriebswirte) als freiberuflich anerkannt. Gleiches gilt für Berufe, die diesen Katalogberufen ähnlich sind.

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