Category Archives: Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer: Rückgängigmachung der Rückgängigmachung eines Anteilserwerbs

Grunderwerbsteuer fällt nicht nur an, wenn man – wie der Name sagt – ein Grundstück erwirbt. Vielmehr kann die Steuer auch anfallen, wenn man mindestens 95 % der Anteile an einem Unternehmen erwirbt, welches Grundbesitz hat. Wird ein grunderwerbsteuerpflichtiger Sachverhalt dann später wieder rückgängig gemacht, kann die Steuer auf Antrag aufgehoben werden. In einem vom Finanzgericht München (FG) entschiedenen Fall ging es darum, welcher Sachverhalt eigentlich rückgängig gemacht wurde – und wo genau die Steuer reduziert werden konnte.

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Grunderwerbsteuer: Muss ein Altgesellschafter eine Beteiligung gehalten haben?

Wird ein Grundstück verkauft, so fällt natürlich Grunderwerbsteuer an. Aber selbst wenn eine Personengesellschaft ein Grundstück nicht verkauft, kann Grunderwerbsteuer anfallen. So wird ein steuerpflichtiger Grundstücksverkauf und -erwerb angenommen, wenn der Gesellschafterbestand der Personengesellschaft sich innerhalb von 10 (bis 30.06.2021: fünf) Jahren dahin gehend ändert, dass mindestens 90 % (bis 30.06.2021: 95 %) der Anteile auf neue Gesellschafter übergehen. Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) musste darüber entscheiden, ob im Streitfall nach alter Rechtslage ein solcher Gesellschafterwechsel vorlag.

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Wohnungsbau: Ist die Pflicht zu verbilligter Wohnraumüberlassung eine sonstige Leistung?

Die Höhe der Grunderwerbsteuer hängt vom Wert der Gegenleistung ab – bei einem Grundstückskauf vom Kaufpreis einschließlich vom Käufer übernommener sonstiger Leistungen und dem Verkäufer vorbehaltener Nutzungen. Das Finanzgericht München (FG) hat sich mit der Frage befasst, ob die im Rahmen eines Grundstückskaufs übernommene Verpflichtung, Wohnungen einem bestimmten Personenkreis verbilligt zu vermieten, als sonstige Leistung zu werten ist.

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Grunderwerbsteuer: Bemessungsgrundlage bei Erwerb von Waldflächen durch einen forstwirtschaftlichen Betrieb

Wenn Sie ein Grundstück erwerben, müssen Sie Grunderwerbsteuer zahlen. Das ist bekannt. Aber wie bemisst sich die Steuer? Unterliegt ihr alles sich auf dem Grundstück Befindliche? Oder sind Teile des Grundstücks davon ausgenommen? Diese Fragen musste unlängst das Finanzgericht Düsseldorf (FG) klären.

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