Category Archives: Kapitalanleger

Handel mit Kryptowährungen: Finanzämter nehmen schwarze Schafe ins Visier

Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen stellte im Jahr 2023 ein Auskunftsersuchen an eine Krypto-Handelsplattform und erhielt daraufhin die Daten zahlreicher Nutzer, die auf dieser Plattform mit Kryptowährungen handelten. Es ist zu erwarten, dass die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung die Datenpakete auch an die Finanzverwaltungen anderer Bundesländer weitergibt. Nutzer, die ihre Gewinne bislang nicht oder nur unvollständig versteuert haben, geraten nun also ins Visier des Fiskus.

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Altverluste aus Aktienverkäufen: Befristete Verrechnungsmöglichkeit war und ist verfassungsgemäß

Mit der Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 hat sich die Besteuerung von Gewinnen aus Aktienverkäufen wesentlich verändert: Nach der vorher geltenden Rechtslage mussten Veräußerungsgewinne nur versteuert werden, wenn sie innerhalb einer einjährigen Spekulationsfrist realisiert worden waren – in diesem Fall entstand dem Anleger ein Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften. Schrieb er mit Verkäufen binnen Jahresfrist rote Zahlen, entstand ein Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften, der als Verlustvortrag für die Folgejahre festgestellt werden konnte. Seit 2009 müssen Gewinne aus Aktienverkäufen unabhängig von der Haltedauer der Aktien als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuert werden – die Banken behalten seitdem direkt Abgeltungsteuer auf die Gewinne ein.

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Anlagegold: Aktuelles Verzeichnis steuerbefreiter Goldmünzen

Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2022 die Kriterien der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission am 03.11.2021 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Am 15.12.2021 hat die Europäische Kommission zudem eine Berichtigung der deutschen Sprachfassung dieser Liste im Amtsblatt der EU bekanntgegeben. Das Bundesfinanzministerium hat einen Abdruck dieser Liste sowie einen Abdruck der Berichtigung der deutschen Sprachfassung veröffentlicht.

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Kryptowährungen: Vermögensschaden infolge eines Betrugs ist nicht absetzbar

Bitcoins und andere Kryptowährungen werden vom Fiskus rechtlich nicht als (Fremd-)Währung, sondern als "andere Wirtschaftsgüter" eingestuft, so dass ein privates Veräußerungsgeschäft vorliegt, wenn Sie Bitcoins & Co. innerhalb eines Jahres privat kaufen und wieder verkaufen. Der Wertzuwachs muss als Spekulationsgewinn in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

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